Hausordnung
Allgemeines
Die Hausordnung dient dem Zweck der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unseres Saunabereiches. Mit Betreten der 90 Grad-Saunaoase erkennt jeder Gast diese und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Alle Gäste verpflichten sich die Hausordnung zu beachten.
Zur Gewährleistung der Körperhygiene und der Sauberkeit bitten wir Sie zu Beginn des Aufenthalts sich bei uns zu duschen. Die Bereiche sind pfleglich zu behandeln. Bei körperlichen oder gesundheitlichen Beschwerden, raten wir, vor einem Besuch Ärztlichen Rat einholen.
- Diese Hausordnung wird von allen Besuchern verbindlich anerkannt. Wir behalten uns das Hausrecht vor; wir sind also berechtigt, Gäste aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
- Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben sowie für Personen, die das Spa zu gewerblichen oder sonstigen wellnessunüblichen Zwecken nutzen wollen.
- Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der Anlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Jeder Gast muss das in Wellness-Bereichen bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten.
- Nach jedem Gast wird gereinigt und auf Vandalismus geprüft. Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Diebstahl, sowie die Verunreinigung der Badebecken im Außenbereich, was den Austausch des Wassers zur Folge hat, werden dem Verursacher mit Hilfe der Buchungsanschrift in Rechnung gestellt.
- Das Veröffentlichen von innerhalb der Anlage aufgenommenes Video- und Fotomaterial ist untersagt.
- Wir verfügen über ein umfangreiches Entertainmentsystem. Das Abspielen von lauter Musik oder starkes Lärmen ist nicht gestattet.
- Geräte mit denen im gewerblichen bzw. professionellen Rahmen fotografiert und / oder gefilmt werden kann, dürfen nicht mitgenommen werden.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Dieser hat die Aufsichtspflicht für die Minderjährigen. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person und der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei uns entspannen.
- Begleitung von Minderjährigen: Gäste, die unsere Anlage in Begleitung eines minderjährigen Kindes besuchen, müssen zum Datenabgleich sowohl ihren eigenen Personalausweis als auch den Ausweis des Kindes mitführen. Sollten Gast und Kind weder dieselbe Adresse noch denselben Nachnamen haben oder besitzt das Kind noch keinen Ausweis, ist ein geeignetes Dokument vorzulegen, aus dem die Erziehungsberechtigung eindeutig hervorgeht.
- Fundsachen, die eindeutig einem Gast zugeordnet werden können, werden wir über die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse kontaktieren.
- Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind gestattet.
- Wir möchten allen Gästen die Möglichkeit bieten, jederzeit in jedem Bereich einen Ort der ungestörten Ruhe zu finden. Deshalb sind sexuelle Handlungen und/oder Darstellungen in der gesamten Anlage zu unterlassen.
- Es ist insbesondere auch untersagt, in der Anlage sexuelle Handlungen und Darstellungen vorzunehmen und/ oder generell/ allgemein gefertigtes Bild- und/oder Videomaterial über soziale Medien oder anderweitig über Online-Medien oder andere Kanäle öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, insbesondere wenn in dem Material unsere Räumlichkeiten erkennbar sind oder auf andere Weise ein Bezug zu unserer Anlage hergestellt werden kann.
- Jeder Gast muss ein Duschtuch und Saunatuch mit sich führen. Wir empfehlen außerdem das Mitbringen eines Bademantels und Badeslipper. Sie können diese Utensilien auch vor Ort ausleihen.
- Die Verwendung von Badeölen, Seifen, Schaumbädern, oder Ähnlichem in unseren Whirlpools ist untersagt.
- Das Mitbringen von Saunaaufgüssen bzw. Saunaessenzen, Peelings und Cremes, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der anderen Gäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich derartige Substanzen bei falscher Handhabung im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können. Geeignete Saunaaufgüsse stehen kostenfrei zur Verfügung.
- Die Benutzung der Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Saunatuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke, z. B. durch Schweiß, ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabine mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Kleidung in der Saunakabine oder auf dem Saunaofen ist untersagt.
- Relaxliegen, Sessel, Stühle und Sofa sind nur mit einer geeigneten Unterlage (Handtuch oder Bademantel) zu benutzen.
- Das Waschen von Bekleidung, Färben oder Tönen von Haaren, Rasieren von Haaren sowie Schneiden von Nägeln ist nicht gestattet.
- Das Rauchen in unseren Räumlichkeiten ist untersagt.
- Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
- Für jeden Fall eines Verstoßes gegen das Verbot gem. Ziff. 14 ist der Gast verpflichtet, an die 90 Grad-Saunaoase einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250 EUR zu zahlen, es sei denn, es liegt kein Verschulden vor. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche, auf die die Pauschale anzurechnen ist, bleiben vorbehalten.
- Die Servicekräfte sind berechtigt, jederzeit nach vorheriger Ankündigung (durch deutliches Klopfen oder Klingeln) und kurzer Wartezeit (um den Gast die Möglichkeit zu geben, sich zu bedecken), die Anlage zu betreten, um die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren, deren Einhaltung durchzusetzen oder Gefahren für den Gast abzuwenden.
- Die Benutzung der Anlage durch die Gäste geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Es besteht kein Anspruch der Gäste auf Aufsicht.
- Durch die Luftfeuchtigkeit, die Temperaturen und die Zusammensetzung des Wassers ist es möglich, dass Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an Bekleidung, Handtüchern, Schmuck, Uhren oder sonstigen Gegenständen der Gäste entstehen. Die Gäste verpflichten sich, keine Gegenstände mit sich zu führen, die für die vorgenannten Verschlechterungen anfällig sind.
